Die 2G+-Regel gilt nun auch für Begleitpersonen, insbesondere Eltern, die die Trainingshalle betreten. Das heißt, dass diese geimpft/genesen sein müssen und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen müssen.

Für die aktiven Judoka, die am Training teilnehmen bleibt es ebenfalls bei der 2G+-Regel. Abweichend von der aktuellen Corona-Verordnung ist es NICHT möglich, das Testerfordernis durch den Nachweis der Booster-Impfung zu erbringen. Auch dreifach Geimpfte müssen demnach einen Corona-Test durchgeführt haben.