Trotz des Inkrafttretens der neuen Coronaschutzverordnung gilt für die Teilnahme an unserem Training weiterhin die 3G-Regel. Das heißt, dass alle Judoka geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Damit folgen wir den Vorgaben des NWJV (nachzulesen unter https://www.nwjv.de/nc/aktuelle-meldungen/article/ab-11042022-3g-regel-im-bereich-des-nwjv/)