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Wettkampflizenz
Um den juristischen Anforderungen, die der Anti-Doping-Kampf an den DJB und den NWJV stellt, gerecht zu werden, hat die Mitgliederversammlung des DJB beschlossen, ab dem Jahr 2012 eine Wettkampflizenz einzuführen.
Wer benötigt eine Wettkampflizenz?
Ab dem 1.5.2012 ist ein Start bei Meisterschaften ab Landesebene (hier Westdeutsche Meisterschaften) für alle Judokas ab der Altersklasse U 17 nur möglich bei Vorlage des gültigen DJB-Mitgliedsausweises (Judo-Pass) und Vorlage der gültigen DJB-Wettkampflizenz. Ligamannschaften benötigen diese Lizenz ab der Oberliga.
Gültigkeit
Die Wettkampflizenz ist gültig vom Tag der Ausstellung bis zum 28. Februar des Folgejahres. Sobald der Antragsteller seine persönliche Lizenznummer per E-Mail erhält, ist die Lizenz gültig. Ab Ende Januar werden auch die Wettkampflizenzkarten ausgeliefert, die die zusätzliche Identifikation ermöglichen.
Bestellung und Lieferung der Lizenz
Athleten, die einem Verein, der bereits im Judo-Portal registriert ist, angehören, können die Lizenz online bestellen. Hierzu müssen sie ihre persönlichen Daten angeben. Anschließend müssen sie drei Erklärungen unterschreiben (Anti-Doping-Erklärung, Schiedsvereinbarung, Datenerklärung) und diese Erklärungen an den Deutschen Judo-Bund schicken. Der DJB wird diese Erklärungen sichten, ordnen und archivieren. Weiterhin wird der DJB die Jahresgebühr in Höhe von 6,00 € einziehen und schließlich dem Athleten die Lizenznummer mitteilen. Diese Mitteilung erfolgt per automatisierter E-Mail. Anschließend erhält der Athlet per Post noch eine persönliche Wettkampflizenzkarte.
Vereine, die nicht im Vereinsportal angemeldet sind, müssen den Lizenzantrag an den zuständigen Landesverband senden. Dieser muss den Antrag bestätigen und an den DJB im Original weiterleiten. Der DJB erstellt auch hier die Lizenz, archiviert die Anträge und sendet die Lizenz an den Landesverband, da hier ja der Landesverband die Gebühren der Lizenz selbst erheben muss. Hierbei erhöhen sich die Kosten.
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