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Der 1. JC Mönchengladbach darf demnächst eine neue Schwarzgurtträgerin auf der Matte begrüßen. Nach einem einwöchigen intensiven Vorbereitungslehrgang im westfälischen Wewelsburg konnte Pia Kampes die lang ersehnte Prüfung zum ersten Dan erfolgreich bestehen. Nachdem der Lehrgang samt Prüfung Corona bedingt mehrmals verschoben werden musste, zahlte sich die Zielstrebigkeit aus, sodass sie sich nun endlich als Meisterin betiteln darf.
Ihre Partnerin Jana Schmitz legte sogar die Prüfung zum dritten Dan ab. Damit gehört die U18 EM-Dritte von 2014 nun zu den ranghöchsten Danträgern in unserem Verein, nur Achim Horrig (4. Dan), Hartmut Riedrich (6. Dan) und ein gewisser Andreas Tölzer (6. Dan) stehen in diesem Ranking noch vor ihr.
Herzlichen Glückwunsch euch beiden!
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Am morgigen Rosenmontag, dem 28.2., entfallen alle Trainingsgruppen, da die Jahnhalle geschlossen ist.
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Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
Freitag, den 18. März 2022
Ort: Jahnhalle, Volksgartenstraße 165
Wir laden alle Mitglieder des Vereins ein
Versammlungsbeginn: 19.00 Uhr
Je nach Inzidenzzahlen der Stadt Mönchengladbach werden wir die Mitgliederversammlung online oder in Präsenz stattfinden lassen.
Bei der Mitgliederversammlung steht jedem Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine Stimme zu. Jedes Mitglied kann bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Wahl eines:r Protokollführer:in
3) Feststellung der Stimmberechtigten
4) Genehmigung der Tagesordnung
5) Berichte des Vorstandes, der Kassenprüfer:innen (zum Jahr 2021) inklusive der Feststellung der Jahresrechnung
6) Genehmigung des letzten Protokolls
7) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltplans für 2022
8) Entlastung des Vorstandes
9) Bestätigung des Jugendvorstandes
10) Wahlen
a) Wahl eines:r Vorsitzenden (für 2 Jahre). Nach der Satzungsänderung wird das Amt in „Präsidenten:in“ umbenannt.
b) Wahl eines:r 2. Vorsitzenden (für 2 Jahre). Nach der Satzungsänderung wird das Amt in „Vizepräsidenten:in nach BGB 26“ umbenannt.
c) Wahl eines:r Sportwarts:in (für 2 Jahre)
d) Wahl eines:r Schatzmeisters:in (für 2 Jahre). Nach der Satzungsänderung wird das Amt in den geschäftsführenden Vorstand aufgenommen.
e) Wahl eines:r Kassierers:in (für 2 Jahre)
f) Wahl eines:r Sozialwart:in (für 1 Jahr)
g) Wahl eines:r Breitensportwarts:in (für 2 Jahre)
h) Wahl eines:r Lehr- und Inventarwarts:in (für 2 Jahre)
i) Wahl von bis zu drei Beisitzern:innen (für 1 Jahr)
11) Satzungsänderungen inkl. einer Erweiterung des Vereinszwecks, damit auch zukünftig Judo-AGs oder Kooperationen an Schulen angeboten werden können. (Die genauen Änderungen sind dem Anhang zu entnehmen.)
12) Anträge
13) Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen
14) Verschiedenes
gez.: Der Vorstand
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