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Trotz des Inkrafttretens der neuen Coronaschutzverordnung gilt für die Teilnahme an unserem Training weiterhin die 3G-Regel. Das heißt, dass alle Judoka geimpft, genesen oder getestet sein müssen.
Damit folgen wir den Vorgaben des NWJV (nachzulesen unter https://www.nwjv.de/nc/aktuelle-meldungen/article/ab-11042022-3g-regel-im-bereich-des-nwjv/)
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Leider kein Aprilscherz: Aufgrund zahlreicher Coronafälle in der Braunschweiger Mannschaft in den letzten Tagen haben sich die Mannschaften des Braunschweiger JC und des 1. JC Mönchengladbachs mit Zustimmung des DJB kurzfristig darauf verständigt, den für morgen geplanten Kampftag in der zweiten Judo-Bundesliga abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Nachholtermin der Begegnung wird so schnell wie möglich bekannt gegeben.
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Beim traditionellen bundesoffenen Senioren-Cup in Bochum, der nach einjähriger coronabedingter Pause am letzten Wochenende wieder stattfand, konnte sich Michael Machado vom 1. Judo-Club Mönchengladbach in der Altersklasse M1 die Goldmedaille sichern.
In der Gewichtsklasse bis 66 Kilogramm setzte sich unser ehemaliger Bundesliga-Kämpfer in allen seiner drei Kämpfe souverän mit Ippon durch.
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Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ergeben sich auch für unser Training ab morgen, dem 21.3., neue Regeln.
Für die Teilnahme am Training gilt für alle Personen ab 18 Jahren nun wieder die 3G-Regel, d.h. es ist entweder ein Nachweis über eine Immunisierung (Impfung und/oder Genesung) oder ein gültiger negativer Coronatest erforderlich. Auch für Eltern und sonstige Zuschauer beim Training gilt die 3G-Regel.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ist die Teilnahme am Training ab sofort ohne Nachweispflicht möglich.
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